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   BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 483/09   

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https://dejure.org/2011,1434
BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 483/09 (https://dejure.org/2011,1434)
BAG, Entscheidung vom 27.01.2011 - 8 AZR 483/09 (https://dejure.org/2011,1434)
BAG, Entscheidung vom 27. Januar 2011 - 8 AZR 483/09 (https://dejure.org/2011,1434)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Entschädigung - geschlechtsbezogene Benachteiligung - Beförderung

  • openjur.de

    Entschädigung; geschlechtsbezogene Benachteiligung; Beförderung

  • Bundesarbeitsgericht

    Entschädigung - geschlechtsbezogene Benachteiligung - Beförderung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 611a BGB vom 02.01.2002, § 286 Abs 1 ZPO, § 563 Abs 2 ZPO, § 563 Abs 3 ZPO, § 3 AGG
    Entschädigung - geschlechtsbezogene Benachteiligung - Beförderung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 611a BGB vom 02.01.2002, § 286 Abs 1 ZPO, § 563 Abs 2 ZPO, § 563 Abs 3 ZPO, § 3 AGG
    Entschädigung - geschlechtsbezogene Benachteiligung - Beförderung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Für den Nachweis einer geschlechtsspezifischen Benachteiligung bei einer Beförderungsentscheidung reichen Tatsachen bzgl. der überwiegenden Wahrscheinlichkeit der Benachteiligung des Geschlechts aus; Notwendigkeit des Vortrags von Tatsachen bzgl. der überwiegenden ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Entschädigungsanspruch wegen geschlechtsspezifischer Benachteiligung

  • rewis.io

    Entschädigung - geschlechtsbezogene Benachteiligung - Beförderung

  • ra.de
  • rewis.io

    Entschädigung - geschlechtsbezogene Benachteiligung - Beförderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindungswirkung der revisionsgerichtlichen Entschädigung; Prüfung geschlechtsbezogener Benachteiligung im Rahmen einer Gesamtwürdigung; Beförderung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Benachteiligung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Geschlechtsspezifische Benachteiligung einer Schwangeren bei der Stellenbesetzung

  • lto.de (Kurzinformation)

    "Andere Umstände" reichen als Begründung für geschlechtsspezifische Diskriminierung nicht aus

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Geschlechtsspezifische Benachteiligung wegen Schwangerschaft bei einer Stellenbesetzung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Beförderung wegen Schwangerschaft

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Geschlechtsspezifische Benachteiligung wegen Schwangerschaft

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Konkurrentenklage - Nachweis geschlechtsspezifischer Benachteiligung

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Geschlechtsspezifische Benachteiligung wegen Schwangerschaft bei einer Stellenbesetzung

  • wkblog.de (Kurzinformation)

    Geschlechtsspezifische Benachteiligung wegen Schwangerschaft bei einer Stellenbesetzung

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Diskriminierung wegen Schwangerschaft

  • kanzlei-nickert.de (Kurzinformation)

    Ablehnung einer schwangeren Arbeitnehmerin: Verstoß gegen das AGG

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Benachteiligung einer Schwangeren bei Stellenbesetzung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Geschlechtsspezifische Benachteiligung wegen Schwangerschaft bei Stellenbesetzung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Diskriminierung bei Schwangerschaft

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Benachteiligung bei Stellenbesetzung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BAG zur geschlechtsspezifischen Benachteiligung wegen Schwangerschaft bei einer Stellenbesetzung - Arbeitnehmerin muss für Begründung geschlechtsspezifischer Benachteiligung neben Schwangerschaft weitere benachteiligende Tatsachen glaubhaft vortragen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Diskriminierung bei Schwangerschaft

Besprechungen u.ä.

  • goerg.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Benachteiligung einer Schwangeren bei Stellenbesetzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 2461
  • NZA 2011, 689
  • DB 2011, 1114
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 257/07

    Entschädigung - geschlechtsbezogene Benachteiligung - Beförderung

    Auszug aus BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 483/09
    Nach Zulassung der Revision hat der Senat mit Urteil vom 24. April 2008 (- 8 AZR 257/07 -) das Urteil des Landesarbeitsgerichts aufgehoben und den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

    Die Ausschlussfristen der § 611a Abs. 4 Satz 3 BGB aF und § 61b Abs. 1 ArbGG in der bis zum 17. August 2006 geltenden Fassung sind eingehalten (vgl. Senat 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - AP AGG § 33 Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 611a Nr. 6) .

    Ebenfalls zutreffend geht das Berufungsgericht mit der vorausgegangenen Entscheidung des Senats (24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - AP AGG § 33 Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 611a Nr. 6) davon aus, dass es für die Benachteiligung des Anspruchstellers wegen seines Geschlechts ausreicht, wenn in einem Motivbündel, das die Entscheidung beeinflusst hat, das Geschlecht als Kriterium enthalten gewesen ist.

    Werden vom Arbeitnehmer Hilfstatsachen vorgetragen, die für sich genommen nicht zur Begründung der Vermutungswirkung ausreichen, ist vom Tatrichter eine Gesamtbetrachtung dahingehend vorzunehmen, ob die Hilfstatsachen im Zusammenhang gesehen geeignet sind, die Vermutungswirkung zu begründen (Senat 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - AP AGG § 33 Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 611a Nr. 6) .

    Eine vom Berufungsgericht gem. § 286 Abs. 1 ZPO vorgenommene Würdigung ist revisionsrechtlich nur darauf überprüfbar, ob sie möglich und in sich widerspruchsfrei ist, gegen Denkgesetze, Erfahrungssätze oder andere Rechtssätze verstößt und ob alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände in sich widerspruchsfrei beachtet worden sind (Senat 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - AP AGG § 33 Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 611a Nr. 6) .

    Der Senat hat bereits im Rahmen des vorliegenden Rechtsstreits in seinem vorangegangenen Urteil vom 24. April 2008 (- 8 AZR 257/07 - AP AGG § 33 Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 611a Nr. 6) darauf hingewiesen, dass allein die Kenntnis des Arbeitgebers von der Schwangerschaft der Klägerin zum Zeitpunkt der Personalentscheidung die Vermutungswirkung des § 611a Abs. 1 Satz 3 BGB aF nicht auslöst.

    cc) Die vom Berufungsgericht im Rahmen des § 611a Abs. 1 Satz 3 BGB aF vorzunehmende Gesamtbewertung aller Umstände (Senat 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - AP AGG § 33 Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 611a Nr. 6) hält der revisionsrechtlichen Überprüfung jedoch nicht stand.

  • BAG, 22.07.2010 - 8 AZR 1012/08

    Beförderung - geschlechtsbezogene Benachteiligung

    Auszug aus BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 483/09
    Aus Statistiken können sich grundsätzlich Indizien für eine Geschlechtsdiskriminierung ergeben (zu § 22 AGG: Senat 22. Juli 2010 - 8 AZR 1012/08 - NZA 2011, 93) .

    Ein regelhaft dem Geschlecht gegenüber geübtes Verhalten kann nämlich gerade nur durch die Betrachtung der Vergangenheit ausgemacht werden (vgl. Senat 22. Juli 2010 - 8 AZR 1012/08 - aaO) .

    Eine Benachteiligung kann nämlich auch bereits in der Gestaltung des Auswahlverfahrens liegen (Senat 22. Juli 2010 - 8 AZR 1012/08 - NZA 2011, 93) .

    Hierüber sagt der Anteil von Frauen an der Gesamtbelegschaft nichts aus (Senat 22. Juli 2010 - 8 AZR 1012/08 - aaO) .

    Häufig können diese sogar durch sachliche Gründe iSd. § 611a Abs. 1 Satz 3 BGB aF gerechtfertigt sein (vgl. Senat 22. Juli 2010 - 8 AZR 1012/08 - NZA 2011, 93) .

  • BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 112/03

    Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung bei Einstellung

    Auszug aus BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 483/09
    a) Die zweistufige Regelung des § 611a Abs. 1 Satz 3 BGB aF lässt die Beweislastverteilung unberührt, senkt aber das Beweismaß dahingehend, dass der klagende Arbeitnehmer lediglich Tatsachen vortragen muss, die eine Benachteiligung wegen des Geschlechts als überwiegend wahrscheinlich erscheinen lassen (vgl. Senat 5. Februar 2004 - 8 AZR 112/03 - BAGE 109, 265 = AP BGB § 611a Nr. 23 = EzA BGB 2002 § 611a Nr. 3) .

    Solche Vermutungstatsachen können in Äußerungen des Arbeitgebers bzw. anderen Verfahrenshandlungen begründet sein, welche die Annahme einer Benachteiligung wegen des Geschlechts nahe legen (Senat 5. Februar 2004 - 8 AZR 112/03 - aaO) .

  • BGH, 23.06.1992 - XI ZR 227/91

    Bindung des Berufungsgerichts an Rechtsauffassung des ersten Berufungsurteils

    Auszug aus BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 483/09
    Die Nichtbeachtung des § 563 Abs. 2 ZPO durch das Berufungsgericht war ohne Rücksicht auf eine Revisionsrüge von Amts wegen zu berücksichtigten (zu § 565 Abs. 2 ZPO idF bis 31. Dezember 2001: BGH 23. Juni 1992 - XI ZR 227/91 - NJW 1992, 2831).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2009 - 2 Sa 2070/08

    Schadensersatz - geschlechtsspezifische Diskriminierung - statistische Daten als

    Auszug aus BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 483/09
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. Februar 2009 - 2 Sa 2070/08 - aufgehoben.
  • BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 442/19

    Schwerbehinderte Menschen - außerordentliche Kündigung

    Die erforderliche Würdigung der Indiztatsachen kann der Senat nicht selbst vornehmen (vgl. BAG 25. April 2018 - 2 AZR 611/17 - Rn. 29; 27. Januar 2011 - 8 AZR 483/09 - Rn. 40; 22. Juli 2010 - 8 AZR 1012/08 - Rn. 83) .
  • BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 611/17

    Außerordentliche Tat- und Verdachtskündigung

    Die erforderliche Würdigung der Indiztatsachen kann der Senat nicht selbst vornehmen (vgl. BAG 27. Januar 2011 - 8 AZR 483/09 - Rn. 40; 22. Juli 2010 - 8 AZR 1012/08 - Rn. 83) .
  • BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 396/10

    Anfechtung wegen arglistiger Täuschung - Kündigung - Entschädigungsanspruch

    Zu prüfen ist, ob die Hilfstatsachen, werden sie im Zusammenhang gesehen, geeignet sind, die Vermutungswirkung zu begründen (vgl. zu § 611a Abs. 1 Satz 3 BGB aF BAG 27. Januar 2011 - 8 AZR 483/09 - Rn. 25, EzA BGB 2002 § 611a Nr. 7) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.06.2011 - 3 Sa 917/11

    Entschädigungsanspruch wegen geschlechtsspezifischer Benachteiligung bei einer

    Werden vom Arbeitnehmer Hilfstatsachen vorgetragen, die für sich genommen nicht zur Begründung der Vermutungswirkung ausreichen, ist vom Tatrichter eine Gesamtbetrachtung dahingehend vorzunehmen, ob die Hilfstatsachen im Zusammenhang gesehen geeignet sind, die Vermutungswirkung zu begründen (im Anschluss an BAG 27. Januar 2011 - 8 AZR 483/09 -).(Rn.38).

    Vielmehr kann sich gerade erst aus diesen Tatsachen eine "Benachteiligungskultur" im Unternehmen ergeben (im Anschluss an BAG 27. Januar 2011 - 8 AZR 483/09 -).

    Nach erneuter Zulassung der Revision hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 27. Januar 2011 (- 8 AZR 483/09 -) das Urteil des Landesarbeitsgerichts aufgehoben und den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Kammer des Landesarbeitsgerichts zurückverwiesen.

    b) Die Ausschlussfristen der § 611a Abs. 4 Satz 3 BGB aF und § 61b Abs. 1 ArbGG in der bis zum 17. August 2006 geltenden Fassung sind eingehalten (vgl. BAG 27. Januar 2011 - 8 AZR 483/09 - Rn. 22, NZA 2011, 689; 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - Rn. 17, NZA 2008, 1051).

    aa) Die Klägerin ist als Arbeitnehmerin von der Beklagten als Arbeitgeberin gegenüber dem Mitarbeiter G. bei ihrem beruflichen Aufstieg benachteiligt worden, indem diesem als Nachfolger von Herrn E. die gegenüber der Abteilungsleiterposition höherwertige Position des Bereichsvorstands "International Marketing" übertragen wurde (vgl. BAG 27. Januar 2011 - 8 AZR 483/09 - Rn. 23, NZA 2011, 689).

    Es genügen Indizien, die aus einem regelhaft einem Geschlecht gegenüber geübten Verhalten auf eine solchermaßen motivierte Entscheidung schließen lassen (BAG 27. Januar 2011 - 8 AZR 483/09 - Rn. 25, NZA 2011, 689; 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - Rn. 25, NZA 2008, 1051; 5. Februar 2004 - 8 AZR 112/03 - Juris-Rn. 62, BAGE 109, 265).

    Es gibt nämlich Fälle, in denen die einzelnen vom Arbeitnehmer dargelegten Umstände des Einzelfalles oder Handlungsweisen bzw. Äußerungen des Arbeitgebers für sich allein betrachtet noch keine Benachteiligung wegen des Geschlechts vermuten lassen, die Gesamtschau der einzelnen Umstände des Einzelfalles oder der Handlungsweise bzw. der Äußerungen des Arbeitgebers aber eine überwiegende Wahrscheinlichkeit einer geschlechtsbezogenen Benachteiligung begründen und damit die Vermutungswirkung des § 611a Abs. 1 Satz 3 BGB aF entfalten können (BAG 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - Rn. 41 mwN, NZA 2008, 1051; vgl. auch BAG 27. Januar 2011 - 8 AZR 483/09 - Rn. 25, NZA 2011, 689, BAG 22. Juli 2010 - 8 AZR 1012/08 - Rn. 83, NZA 2011, 83).

    Vielmehr kann sich gerade erst aus diesen Tatsachen eine "Benachteiligungskultur" im Unternehmen ergeben (BAG 27. Januar 2011 - 8 AZR 483/09 - Rn. 38f., aaO).

    Dieses "zufällige" Zusammenfallen der getroffenen Personalentscheidung mit der Schwangerschaft der Klägerin entfaltet für sich allein nicht die Vermutungswirkung des § 611a Abs. 1 Satz 3 BGB aF (so BAG 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - Rn. 38, NZA 2008, 1051; BAG 27. Januar 2011 - 8 AZR 483/09 - Rn. 33, NZA 2011, 689).

    Dies hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 27. Januar 2011 - 8 AZR 483/09 - bereits ausgeführt.

    Nach dieser Entscheidung indizieren die dargelegten Zahlen keine so genannte "gläserne Decke" zwischen der Hierarchieebene der Abteilungsleiter und der der Hauptabteilungsleiter und lassen auch kein generell frauenfeindliches Klima bei der Beklagten vermuten (vgl. dazu insgesamt BAG 27. Januar 2011 - 8 AZR 483/09 - Rn. 29ff., NZA 2011, 689).

    Ein höherer Betrag kann der Klägerin bereits deshalb nicht zugesprochen werden, weil sie gegen das Urteil des Arbeitsgerichts keine Berufung eingelegt hat (vgl. BAG 27. Januar 2011 - 8 AZR 483/09 - Rn. 41, NZA 2011, 689).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.02.2019 - 16 Sa 983/18

    Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern - Klage einer Reporterin des ZDF

    Soweit das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 27. Januar 2011 (- 8 AZR 483/09 - zitiert nach juris, dort Rn. 30) ausgeführt hat, dass die Gefahr diskriminierender Entscheidungen mangels Transparenz groß sei, wenn mangels Ausschreibung kein Bewerbungsverfahren durchgeführt werde, bezog sich dies auf eine Beförderungsentscheidung.

    Vielmehr kann sich gerade erst aus diesen Tatsachen eine "Benachteiligungskultur" im Unternehmen ergeben (vgl. BAG, Urteil vom 27. Januar 2011 - 8 AZR 483/09 - Rn. 39).

  • BAG, 18.09.2014 - 8 AZR 753/13

    Bewerbung - Entschädigung bei Benachteiligung wegen des Geschlechts - Abgrenzung

    Es ist nicht Aufgabe der Personalpolitik, die gesellschaftliche Rollenverteilung zu ändern (vgl. BAG 27. Januar 2011 - 8 AZR 483/09 - Rn. 32; 22. Juli 2010 - 8 AZR 1012/08 - Rn. 74) .
  • BAG, 21.06.2012 - 8 AZR 364/11

    Diskriminierung - Darlegung von Indizien - unrichtige oder widersprüchliche

    Werden vom Arbeitnehmer Hilfstatsachen vorgetragen, die für sich genommen nicht zur Begründung der Vermutungswirkung ausreichen, ist vom Tatrichter eine Gesamtbetrachtung dahin gehend vorzunehmen, ob die Hilfstatsachen im Zusammenhang gesehen geeignet sind, die Vermutungswirkung zu begründen (vgl. BAG 27. Januar 2011 - 8 AZR 483/09 - Rn. 25, AP AGG § 3 Nr. 6 = EzA BGB 2002 § 611a Nr. 7; 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - Rn. 41, AP AGG § 33 Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 611a Nr. 6) .

    Auch der deutsche Gesetzgeber (vgl. BT-Drucks. 16/1780 S. 47) und der Senat (BAG 27. Januar 2011 - 8 AZR 483/09 - Rn. 29, AP AGG § 3 Nr. 6 = EzA BGB 2002 § 611a Nr. 7) haben dies bejaht.

  • BAG, 21.11.2023 - 3 AZR 44/23

    Betriebliche Altersversorgung - leitender Angestellter

    Zwar können sich aus Statistiken grundsätzlich Indizien für eine unmittelbare oder mittelbare Benachteiligung wegen eines verpönten Merkmals ergeben (vgl. BAG 27. Januar 2011 - 8 AZR 483/09 - Rn. 29) .
  • LAG Nürnberg, 16.05.2012 - 2 Sa 574/11

    Diskriminierung - Alter - Stellenanzeige - "junges Team" - Indizwirkung -

    Die vom Bewerber vorgetragenen und unstreitigen Tatsachen sind einer Gesamtbetrachtung zu unterziehen (BAG vom 24.04.2008 - 8 AZR 257/07; vom 27.01.2011 - 8 AZR 483/09).
  • BAG, 09.10.2012 - 3 AZR 534/10

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung

    Revisionsrechtlich ist seine Beweiswürdigung gemäß § 286 ZPO nur darauf überprüfbar, ob sie möglich und in sich widerspruchsfrei ist, ob sie gegen Denkgesetze, Erfahrungssätze oder andere Rechtssätze verstößt und ob alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände widerspruchsfrei beachtet worden sind (BGH 13. Juli 2004 - VI ZR 136/03 - aaO; BAG 27. Januar 2011 - 8 AZR 483/09 - Rn. 26, AP AGG § 3 Nr. 6 = EzA BGB 2002 § 611a Nr. 7) .
  • BAG, 09.10.2012 - 3 AZR 533/10

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.03.2013 - 25 Sa 2304/12

    Benachteiligung aufgrund Behinderung im Bewerbungsverfahren - Darlegungslast des

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